AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Softwarehauses Visual Project® – Dipl.-Inf. Wolfgang Wilke (im Folgenden „Visual Project®“ oder „wir“).

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller oder Auftraggeber (im Folgenden: der Kunde) auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.3 Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden sind auch dann ausgeschlossen, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sie werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich oder mit unserer Geschäftsführung vereinbart sind.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen.

2.2 Für den Inhalt des Vertrages einschließlich der Lieferbedingungen gelten die schriftlichen Vereinbarungen, insbesondere die Auftragsbestätigung von Visual Project®. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie mit unserer Geschäftsführung oder einem Prokuristen getroffen wurden. Andere Angestellte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen.

2.3 Visual Project® kann jederzeit für alle Ansprüche gegen den Kunden angemessene Sicherheiten von ihm verlangen und die Erfüllung der eigenen Vertragspflichten von einer Vorauszahlung oder der Gestellung oder Verstärkung solcher Sicherheiten abhängig machen. Stellt der Kunde die geforderte Vorauszahlung oder die Sicherheiten nicht innerhalb angemessener Frist, kann Visual Project® vom Vertrag zurücktreten.

3 Installation, Schulung und Beratung

3.1 Installationskosten werden von uns nicht übernommen.

3.2 Die Planung der Installation gilt im Einvernehmen mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, in geeigneten Räumen termingerecht die betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen den Angaben von Visual Project® sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.

3.3 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch uns als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.4 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hardware oder Software nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Visual Project® anzuzeigen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen unverzüglich nach deren Entdecken angezeigt werden.

4.2 Wir sind berechtigt, von uns geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

5 Preise

5.1 Alle Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten.

5.2 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Visual Project® genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

5.3 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.

6 Lieferzeit und -bedingungen

6.1 Liefertermine sind schriftlich festzuhalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Visual Project®. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Visual Project® nachzuweisen.

6.2 Visual Project® ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern sie nicht dem Kunden unzumutbar sind. Unter dieser Voraussetzung gelten jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

6.3 Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die Visual Project® die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

7 Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist Visual Project® nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel nach höchstens 14 Tagen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Visual Project® Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Visual Project® einen höheren Schaden nachweist.

8 Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Visual Project® verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.

9 Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferte Hardware und Standard-Software gegenüber Unternehmern ein Jahr, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre.

9.2 Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht so ausgeliefert werden kann, dass sie in allen Umgebungen fehlerfrei arbeitet. Etwaige Kompatibilitätszusagen können nur von unserer Geschäftsführung gegeben werden. Für Softwareprodukte gelten die Bestimmungen unseres Software-Überlassungsvertrages.

9.3 Bei Mängeln der gelieferten Ware ist Visual Project® berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängel der Software können wir darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bleiben innerhalb angemessener Frist Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung zu rügen.

9.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung von nicht durch Visual Project® freigegebenem Zubehör entstehen.

9.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Hard- und/oder Software vom Kunden selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Visual Project® vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde beweist, dass dies für den Mangel nicht ursächlich ist. Das gleiche gilt, wenn die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist, sofern der Kunde nicht nachweist, dass und wann das betreffende Produkt von Visual Project® geliefert worden ist.

9.7 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

10 Haftung

10.1 Eine Haftung von Visual Project® für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch Visual Project® oder wurde durch Visual Project® grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

10.2 Gegenüber Unternehmern ist im Falle groben Verschuldens von Erfüllungsgehilfen die Haftung von Visual Project® auf typische vorhersehbare Folgeschäden begrenzt.

10.3 Visual Project® haftet nicht für solche Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung der Anwender – hätte verhindern können.

11 Zahlungsbedingungen

11.1 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Versanddatum.

11.2 Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns das Zahlungsmittel innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen.

11.3 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so kann Visual Project® für die Zwischenzeit von Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und von Unternehmern in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verlangen. Visual Project® bleibt vorbehalten, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen.

11.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von Visual Project® anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

12 Eigentumsvorbehalt

12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht an der gelieferten Software vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

12.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Visual Project® zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Visual Project® ab

12.3 Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt, oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt.

12.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

12.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Visual Project® berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Visual Project® ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

12.6 Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist Visual Project® berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume während der Bürozeit durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen.

12.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

13 Urheberrechte

13.1 Visual Project® behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

13.2 Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf mit Ausnahme einer Sicherungskopie weder Kopien anfertigen noch die Software anderen zur Nutzung überlassen. Wird die Software auf der Hardware des Kunden installiert, stellt der gelieferte Original-Datenträger die Sicherungskopie dar. Wird er beschädigt, kann der Kunde bei Visual Project® eine Ersatzkopie gegen Kostenerstattung anfordern. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

13.3 Die Bearbeitung, Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist nur im Rahmen der §§ 69 d, 69 e UrhG zulässig. Visual Project® behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der gelieferten Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.

14 Datenschutz

Der Kunde ermächtigt Visual Project®, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

15 Anwendbares Recht

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.2 Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Visual Project® und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Neuruppin Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Visual Project®.

Stand: 01.08.2014